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Vereinsführung

Finanzierung

Die Fit für die Zukunft-Vereinsberater*innen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmodellen, um den Sportbetrieb Ihres Vereins nicht nur aufrechtzuerhalten sondern kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Finanzierung und Förderungen im Sportverein

Hauptbestandteil der Finanzierung eines Sportvereins sind die Mitgliedsbeiträge, die für Instandhaltungskosten der eigenen Sportstätte, Aufwandsentschädigungen der Übungsleiter*innen oder Anschaffungskosten für den laufenden Sportbetrieb vorgesehen sind. Zusätzlich schafft der organisierte Sport neue Finanzierungsmöglichkeiten: An ergänzenden Kursangeboten wie beispielsweise zur Gesundheitsförderung und Prävention oder Yoga können sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.

Einnahmequellen sind zudem Veranstaltungen für die Allgemeinheit, bei denen üblicherweise die eigenen Vereinsmitglieder ehrenamtlich und ohne Bezahlung mitarbeiten. Eine alternative Finanzierungsform ist die Vermietung der In- und Outdoor-Sporträume. Weitere Einnahmen können durch Sponsoring und Geldanlagen erwirtschaftet werden – aber auch durch Spenden. Die Einrichtung von Co-Working-Spaces oder Kinderbetreuungsstätten, die in den Sportanlagen integriert werden, gehört zu den innovativen Finanzierungsideen. Genauso wie Zinserträge durch Crowdinvesting.

Die Fit für die Zukunft-Vereinsberater*innen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmodellen, um den Sportbetrieb Ihres Vereins nicht nur aufrechtzuerhalten sondern kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Vielfältige und innovative Finanzierungsformen

Eine alternative Finanzierungsform ist die Vermietung der In- und Outdoor-Sporträume. Weitere Einnahmen können durch Sponsoring und Geldanlagen erwirtschaftet werden – aber auch durch Spenden. Die Einrichtung von Co-Working-Spaces oder Kinderbetreuungsstätten, die in den Sportanlagen integriert werden, gehört zu den innovativen Finanzierungsideen. Genauso wie Zinserträge durch Crowdinvesting.

Förderungen

Nutzen Sie die zahlreichen Fördermöglichkeiten. Ihr/e Vereinsberater/in oder das Team in Ihrem Landesverband berät Sie gerne über die für Sie passenden Förderungen.

Weiterführende Links

Spendenbegünstigung: Weitere Infos zum Thema finden Sie unter hier.

PRAE: Aufwandsentschädigung und Abrechnungsformulare

Freiwilligenpauschale und Kostenersätze gemäß Vereinsrichtlinien (Letztempfänger*innenliste): Zusätzliche Informationen gibt es hier.

Finden Sie hier den Artikel PRAE und das Freiwilligenpauschale von Mag. Markus Schopper.

Spendenabsetzbarkeit für Sportvereine

Sportvereine sollen ab Jahresbeginn 2024 von der Spendenabsetzbarkeit profitieren. Die Reform der steuerlichen Spendenbegünstigung und Gemeinnützigkeit erweitert die Liste der abzugsfähigen Spenden. Auch der organisierte Sport wird in Zukunft ein spendenbegünstigter Zweck sein. Für Sportvereine stellt dies eine enorme Erleichterung dar, um an finanzielle Mittel zu gelangen. Die dafür notwendigen Verfahren sollen erleichtert und eine Freiwilligenpauschale eingeführt werden.

Beitrag von RA Mag. Markus Schopper »

Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz wurde am 14. Dezember 2023 im Parlament beschlossen. Damit verbunden sind zahlreiche Verbesserungen für gemeinnützige Organisationen. Insgesamt werden geschätzt 45.000 Vereine und rund 2,1 Mio. Spenderinnen und Spender profitieren. Vor allem rund um die Spendenabsetzbarkeit bringt das neue Gesetz, das am 1.1.2024 in Kraft tritt, weitreichende Verbesserungen, für die seit mehr als 15 Jahren gekämpft wurde:

  • Tierschutz, Bildung, Menschenrechte, Sport und Kultur können erstmals Absetzbarkeit beantragen und neue Organisationen müssen nur mehr zwölf Monate nach ihrer Gründung mit der Erstantragstellung warten.
  • Für kleine Organisationen, die für ihre allgemeine Finanzgebarung nicht wirtschaftsprüfungspflichtig sind, reicht ein/e Steuerberater/in für die Beantragung. Sie brauchen keine teurere Wirtschaftsprüfung mehr, um die Absetzbarkeit zu erhalten.
  • Die mögliche pauschale Aufwandsentschädigung für Freiwillige in Höhe von 1.000 EUR jährlich wird rechtlich abgesichert und Gebühren für die Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen für Ehrenamtliche entfallen.

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Mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 haben die gemeinnützigen Sportvereine und -verbände die Möglichkeit der Erlangung eines spendenbegünstigten Status bekommen. Diese Beantragung ist ab sofort möglich. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zur Spendenbegünstigung sowohl einen Leitfaden als auch eine Checkliste herausgegeben.

Da Verbände/Vereine, die die Spendenbegünstigung erlangen wollen, über eine Steuernummer verfügen müssen, hat das BMF ein eigenes Formular (Formular Verf15a) geschaffen. Wird die Steuernummer nur für Zwecke der Spendenbegünstigung benötigt, kann das vereinfachte Formular (Formular Verf15a-Spend) verwendet werden. Dabei sind im Wesentlichen der Name und die Adresse des Verbandes/Vereins und die Daten der Obfrau/des Obmanns bekanntzugeben.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Informationen zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer steuer- und sozialversicherungsfrei pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (kurz: PRAE) ausbezahlen. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sind ab 1. Jänner 2023:

  • bis zu 120 Euro pro Einsatztag
  • maximal 720 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei

Einen überarbeiteten Leitfaden mit Praxisbeispielen finden Sie auf der Website der Sport Austria. Dort gibt es weiter Informationen, Formulare und Downloads.