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Vereinsführung

Finanzierung

Die Fit für die Zukunft-Vereinsberater*innen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmodellen, um den Sportbetrieb Ihres Vereins nicht nur aufrechtzuerhalten sondern kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Finanzierung und Förderungen im Sportverein

Hauptbestandteil der Finanzierung eines Sportvereins sind die Mitgliedsbeiträge, die für Instandhaltungskosten der eigenen Sportstätte, Aufwandsentschädigungen der Übungsleiter*innen oder Anschaffungskosten für den laufenden Sportbetrieb vorgesehen sind. Zusätzlich schafft der organisierte Sport neue Finanzierungsmöglichkeiten: An ergänzenden Kursangeboten wie beispielsweise zur Gesundheitsförderung und Prävention oder Yoga können sowohl Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen.

Einnahmequellen sind zudem Veranstaltungen für die Allgemeinheit, bei denen üblicherweise die eigenen Vereinsmitglieder ehrenamtlich und ohne Bezahlung mitarbeiten. Eine alternative Finanzierungsform ist die Vermietung der In- und Outdoor-Sporträume. Weitere Einnahmen können durch Sponsoring und Geldanlagen erwirtschaftet werden – aber auch durch Spenden. Die Einrichtung von Co-Working-Spaces oder Kinderbetreuungsstätten, die in den Sportanlagen integriert werden, gehört zu den innovativen Finanzierungsideen. Genauso wie Zinserträge durch Crowdinvesting.

Die Fit für die Zukunft-Vereinsberater*innen unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Finanzierungsmodellen, um den Sportbetrieb Ihres Vereins nicht nur aufrechtzuerhalten sondern kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Vielfältige und innovative Finanzierungsformen

Eine alternative Finanzierungsform ist die Vermietung der In- und Outdoor-Sporträume. Weitere Einnahmen können durch Sponsoring und Geldanlagen erwirtschaftet werden – aber auch durch Spenden. Die Einrichtung von Co-Working-Spaces oder Kinderbetreuungsstätten, die in den Sportanlagen integriert werden, gehört zu den innovativen Finanzierungsideen. Genauso wie Zinserträge durch Crowdinvesting.

Spendenabsetzbarkeit für Sportvereine

Sportvereine sollen ab Jahresbeginn 2024 von der Spendenabsetzbarkeit profitieren. Die Reform der steuerlichen Spendenbegünstigung und Gemeinnützigkeit erweitert die Liste der abzugsfähigen Spenden. Auch der organisierte Sport wird in Zukunft ein spendenbegünstigter Zweck sein. Für Sportvereine stellt dies eine enorme Erleichterung dar, um an finanzielle Mittel zu gelangen. Die dafür notwendigen Verfahren sollen erleichtert und eine Freiwilligenpauschale eingeführt werden.

Beitrag von RA Mag. Markus Schopper »

Informationen zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE)

Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen an Sportlerinnen und Sportler, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter sowie Sportbetreuerinnen und Sportbetreuer steuer- und sozialversicherungsfrei pauschale Reiseaufwandsentschädigungen (kurz: PRAE) ausbezahlen. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sind ab 1. Jänner 2023:

  • bis zu 120 Euro pro Einsatztag
  • maximal 720 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei

Einen überarbeiteten Leitfaden mit Praxisbeispielen finden Sie auf der Website der Sport Austria. Dort gibt es weiter Informationen, Formulare und Downloads.